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Brötchenverkauf und Blumenverkauf über die Ostertage – Ostermontag 2025 bleiben Läden geschlossen
#Detmold, 8. April 2025
Ladengeschäfte, die überwiegend #Blumen und #Pflanzen, #Zeitungen und #Zeitschriften oder #Backwaren und #Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an #Karfreitag und #Ostersonntag für bis zu 5 Stunden öffnen. An Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben. Das regelt das #Ladenöffnungsgesetz #NRW.
Der Karfreitag, 18. April 2025, ist ein sogenannter »Stiller Feiertag«. Verboten sind beispielsweise #Märkte, sportliche Veranstaltungen oder die Öffnung von #Spielhallen. Mit unter das Verbot fallen alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sowie private Unterhaltungsveranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung. Dieses Veranstaltungsverbot gilt bis um 6 Uhr am nächsten Tag. Zwischen 6 und 11 Uhr, der Hauptzeit des Gottesdienstes, sind zudem Veranstaltungen, Theateraufführungen und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art verboten.
Ansprechpartner für Ladeninhaber und Veranstalter sind die örtlichen Ordnungsämter.
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